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IV Medien und Schulentwicklung

  1. Die Lehrkräfte besitzen die Kompetenz, an der Gestaltung und Weiterentwicklung eines schulischen Medienbildungs- und Nutzungskonzeptes mitzuarbeiten und berücksichtigen dabei neue Medienentwicklungen.
  2. Die Lehrkräfte können sich an der Entwicklung von fachspezifischen und fächerverbindenden Medienbildungsstandards und deren Ausgestaltung sowie an der Umsetzung eines schulspezifischen Methoden- und Mediencurriculums beteiligen.
  3. Die Lehrkräfte initiieren und realisieren Medienprojekte in der Schule und nutzen Möglichkeiten zur Kommunikation und Information über diese Projekte. Sie beziehen neue Medienentwicklungen in ihren Unterricht mit ein.
  4. Die Lehrkräfte kennen die Herausforderungen auf den Gebieten Datenschutz, Jugendmedienschutz und Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht und sind in der Lage, in Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern diesen Herausforderungen zu
    begegnen. Sie können Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst und reflektiert mit Medien und eigenen Daten in digitalen Räumen umzugehen und sich der Folgen des eigenen Handelns bewusst zu sein.