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Digitalisierung von Primärliteratur

(Nichtschulbuch)-Materialien dürfen den Schülern in Klassenstärke zur Verfügung gestellt werden. Die Materialien sind nach Beendigung der Unterrichtsreihe wieder aus dem Zugriffbereich der Schüler zu entfernen. Das bedeutet, dass solche Materialien nicht in zentralen Datenbanken und unabhängig vom Klassenunterricht für Kursen und Jahrgänge vorgehalten werden dürfen. Auch eine Materialsammlung im Rahmen eines digitalen Lehrerzimmers ist untersagt.

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