Hessischer Bildungsserver / Medienbildung / Schule@Zukunft

Digitalisierung von Schulbuchseiten

Das von der KMK mit den Verlagen verhandelte Bildungsprivileg, welches die Nutzung von urheberrechtlich geschützem Material in Bildungseinrichtungen regelt, gilt nicht für Schulbücher, sondern nur für die sogenannte Primärliteratur. In der Regel untersagen die Schulbuchverlage schon immer jegliche digitale Kopie ihrer Bücher. Genaueres ist in der Regel aus den Büchern selbst zu erfahren. Das Urheberrecht, bzw. das sogenannte Bildungsprivileg soll in diesem Jahr (2011) vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

|