Urteil: Einbetten von Internetvideos verletzt kein Urheberrecht
Dieser Beitrag ist abgelaufen: Aug. 9, 2015, midnight
Viele Internetnutzer betten die Filme Anderer auf ihrer eigenen Webseite ein. Ob das aber eine Urheberrechtsverletzung darstellt, war lange ungeklärt. Jetzt war der BGH am Zuge. Wer fremde Videos auf seiner eigenen Webseite einbettet, verletzt nicht grundsätzlich das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 9.7.2015 entschieden. Dieses Framing ist aber nur gestattet, wenn der Rechteinhaber das Video selbst zuvor für Internetnutzer frei zugänglich gemacht hat. (Az.: I ZR 46/12)