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ICT in den hessischen Lehrplänen für das Fach Physik

Physik: Hinweise zu digitalen Medien in den Fachlehrplänen von Hauptschule, Realschule, Gymnasium sowie in den IGS-Handreichungen

Diese Zusammenstellung vereint die an zahlreichen Stellen vorhandenen Hinweise auf digitale Medien in den Hessischen Lehrplänen für weiterführende Schulformen für das Fach Physik.
Grundlage des Kompendiums sind
- der Lehrplan gemäß der 239. VO über Lehrpläne vom 20.12.2001, Abl 2002, S. 6,
- der Lehrplan gemäß der 241. VO über Lehrpläne vom 11.12.2002, Abl 2003, S. 2,
- die Fachlehrpläne für den verkürzten gym. Bildungsgang (5G bis 9G) 2005-2008

GY Physik

Hessischer Lehrplan für das Gymnasium: Fachlehrplan Physik
Jg. Neue Medien in den einzelnen Jahrgangsstufen
5/6 (Kein Unterricht im Fach Physik.)
7 7.1 Optik I
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Bildschirmexperimente (als Ergänzung).
7.2 Wärmelehre
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- ggf. Messwerterfassung mit dem Computer.
7.3 Magnetismus und Elektrizität I
• Besondere Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler
- ggf. Computersimulationen zur Veranschaulichung.
7.4 Mechanik
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Analyse von Bewegungen.
8 8.1 Optik 2
• Besondere Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler
- Beschaffung von Informationen mit Hilfe von Medien ([u.a.]
Internet, CD-Rom-Programme).
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Informationsbeschaffung durch elektronische Medien;
- Simulation von Strahlengängen (als Ergänzung).
8.2 Elektrizität 2
• Besondere Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler
- Möglichkeiten zur ergänzenden Betrachtung mit Hilfe
moderner Medien (Computersimulation).
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Einsatz von Computersimulationen, z.B. bei Schaltungen,
Messwerterfassung (nachdem der Umgang mit Messgeräten
gesichert wurde).
8.3a Von Druck und Auftrieb [fakultativ]
8.3b Akustik [fakultativ]
8.3c Farben [fakultativ]
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Beschaffung von Informationen im Internet;
- Präsentationen.
9 (Kein Unterricht im Fach Physik.)
10 10.1 Arbeit und Energie
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Beschaffung von Informationen im Internet;
- Präsentationen;
- Computer als Messsystem;
- Auswertung von Messungen.
10 10.2 Radioaktivität
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Beschaffung von Informationen im Internet;
- Präsentationen;
- Simulationsprogramme;
- Computer als Messsystem;
- Auswertung von Messungen.
10.3 Energieversorgung
• Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung
- Beschaffung von Informationen im Internet;
- Präsentationen;
- Auswertung von Messungen.
   
Weitere Hinweise im Fachlehrplan (Auszüge):
Aus der Grundlegung für das Fach Physik in den Jahrgangsstufen 7-13
  Jahrgangsstufen 7-10: Die Faszination von Naturerscheinungen, technischer Geräte und moderner Medien (Fernsehen, Computer) können hilfreiche Anstöße zu physikalischen Fragestellungen sein.
  Qualifikationsphase: Der Einsatz elektronischer Medien ist insbesondere im Leistungskurs selbstverständlich. Simulationen, Online-Experimente und Präsentationen werden zur Erlangung einer tieferen fachlichen und medienbezogenen Kompetenz genutzt.
Bezug zum HSchG § 6, Abs. 4, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienerziehung: Jahrgangsstufen 7-10.



G8 Physik

Hessischer Lehrplan für das Gymnasium G8: Fachlehrplan Physik
Jg. Neue Medien in den einzelnen Jahrgangsstufen
5G (Kein Unterricht im Fach Physik.)
6G (Keine expliziten Angaben zum Einsatz "Neuer Medien".)
7G 7G.1 Optik 2
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Bildschirmexperimente (als Ergänzung), Java-Applets (S.9)
7G.2 Wärmelehre 2
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- ggf. Messwerterfassung mit dem Computer. (S.10)
7G.3 Elektrizitätslehre 1
• Besondere Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und
Erläuterungen:
- Zu 1.- 3. sollten Analogien und ggf. Computersimulationen zur
Veranschaulichung herangezogen werden (S.11)
8G 8G.1 Mechanik
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Videounterstützte Analyse von Bewegungen. (S.12)
8G.2 Elektrizitätslehre 2
• Besondere Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und
Erläuterungen:
- Möglichkeiten zur ergänzenden Betrachtung mit Hilfe moderner Medien
(Computersimulation) ... (S.13)
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Einsatz von Computersimulationen, z.B. bei Schaltungen, Messwerterfassung
(nachdem der Umgang mit Messgeräten gesichert wurde). (S.13)
8G.3 Von Druck und Auftrieb
8G.4a Akustik (fakultativ)
8G.4b Farben (fakultativ)
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Beschaffung von Informationen im Internet, Präsentationen. (S.14,15,16)
9G 9G.1 Arbeit und Energie
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Beschaffung von Informationen im Internet, Präsentationen, Computer als
Messsystem, Auswertung von Messungen. (S.17)
9G.2 Energieversorgung
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Beschaffung von Informationen im Internet, Präsentationen,
Auswertung von Messungen (S.18)
9G.3 Radioaktivität
• Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und
Medienerziehung:
- Beschaffung von Informationen im Internet, Präsentationen,
Simulationsprogramme, Computer als Messsystem, Auswertung von
Messungen. (S.19)
10G (Keine expliziten Angaben zum Einsatz "Neuer Medien".)
11G GK 11G.1 Elektrisches und magnetisches Feld
GK 11G.2 Mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen
LK 11G.1 Elektrisches und magnetisches Feld
LK 11G.2 Mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen:
- Schülerreferate, Präsentationen mit Filmmaterial und Unterrichtssoftware
(S.23,24,29,31)
12G GK 12G.1 Quanten- und Atomphysik
LK 12G.1 Quanten- und Atomphysik
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen:
- Schülerreferate, Präsentationen mit Filmmaterial und Unterrichtssoftware
(S.25,32)
GK 12G.2 Wahlthema
LK 12G.2 Wahlthema
• Begründung:
... Dies macht es möglich, in verstärktem Maße Methoden der selbständigen
Erarbeitung von Themen (Literaturrecherchen, Informationsbeschaffung aus dem
Internet) einzubeziehen. Präsentationen sollten geübt werden. (S.26,34)
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen:
- Referate, Internetrecherche, Präsentationen, Verwendung elektronischer
Medien ... (S.26,34)
   
Weitere Hinweise im Fachlehrplan (Auszüge):
Teil A
Grundlegung für das Unterrichtsfach Physik in den Jahrgangsstufen 6G-12G:
  2 Didaktisch-methodische Grundlagen
2.1 Jahrgangsstufen 6G bis 9G
- Dabei kann die Faszination von Naturerscheinungen, von technischen Geräte und
modernen Medien (Fernsehen, Computer) hilfreiche Anstöße zu physikalischen
Fragestellungen sein. (S.2)
  3.2 Jahrgangsstufen 10G bis 12G
3.2.2 Qualifikationsphase
Leistungskurse
- Der Einsatz elektronischer Medien ist insbesondere im Leistungskurs
selbstverständlich. Simulationen, Online-Experimente und Präsentationen werden
zur Erlangung einer tieferen fachlichen und medienbezogenen Kompetenz genutzt.
(S.4)
Bezug zum HSchG § 6, Abs. 4, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienerziehung: Jahrgangsstufen 7G-9G.



HS Physik

Hessischer Lehrplan für die Hauptschule: Fachlehrplan Physik
Jg. Neue Medien in den einzelnen Jahrgangsstufen
5/6 (Kein Unterricht im Fach Physik.)
10 10.1 Erweitern und festigen physikalischer Arbeitstechniken
an konkreten Beispielen
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Im Vordergrund stehen praxisnahe Arbeitstechniken der
Physik, wie Messen, Aufstellen von Messreihen, Darstellung
der Messergebnisse in unterschiedlichen Formen. Hier
können auch die Möglichkeiten der EDV genutzt werden.
   
Weitere Hinweise im Fachlehrplan (Auszüge):
Aus der Grundlegung für das Unterrichtsfach Physik in den Jahrgangsstufen 5 bis 9/10
  Lernen aus erster Hand
Was Schülerinnen und Schüler selbst sehen, selbst hören, selbst fühlen können, ist einer Wissensvermittlung durch Medien (Film, Fernsehen, Internet ...etc.) vorzuziehen. Literatur und Medien können Anregungen für Fragen und Untersuchungen geben. Die Medien wie Literatur (Bücher, Fachzeitschriften) und das Internet sollten für Recherchen und Einholung aktueller Informationen durch Schülerinnen und Schüler selbst herangezogen werden.
Bezug zum HSchG § 6, Abs. 4, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienerziehung: Jahrgangsstufe 10.



RS Physik

Hessischer Lehrplan für die Realschule: Fachlehrplan Physik
Jg. Neue Medien in den einzelnen Jahrgangsstufen
5/6 (Kein Unterricht im Fach Physik.)
7 7.1 Optik
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Umgang mit Lernsoftware zur Optik.
8 8.1 Mechanik 1. Teil - Kräfte
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Internet als Informationsquelle nutzen.
8.2 Elektrizitätslehre 1. Teil - Gesetzmäßigkeiten im Stromkreis
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Computer als Messgeräte einsetzen;
- Tabellenkalkulationsprogramme zur Auswertung und Darstellung von
Messreihen einsetzen.
9 (Kein Unterricht im Fach Physik.)
10 10.1 Mechanik 2.Teil - Druck
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Datenerfassung mit dem Computer.
10.2 Mechanik 3. Teil - Bewegungen
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Computer als digitale Mess- und Zeiterfassungsgeräte;
- Computeranimation zur Veranschaulichung von Bewegungsabläufen.
10.3 Elektrizität in der Technik
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Untersuchung der Hardwarebestandteile eines Computers.
10.5 Energie
• Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler:
- Nutzung der neuen Kommunikationsmittel zur Informationssuche.
   
Weitere Hinweise im Fachlehrplan (Auszüge):
Aus der Grundlegung für das Unterrichtsfach Physik in den Jahrgangsstufen 5-10
  Im 10. Schuljahr sollen die Schülerinnen und Schüler an selbstständiges Arbeiten herangeführt werden, zunehmend lernen, aus verschiedenen Informationsquellen physikalische und technische Informationen zu isolieren, den Computer als Hilfsmittel z. B. zu Internetrecherchen oder zur Nutzung von Lernsoftware verstärkt und vorrangig einzusetzen, die politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung technischer Entwicklungen zu werten und einzuschätzen und auch ihr eigenes Verhältnis zur Technik kritisch zu beobachten.
Bezug zum HSchG § 6, Abs. 4, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienerziehung: Jahrgangsstufe 10.

Zusammengestellt von M@AUS-Medienzentrum Gießen-Vogelsberg, 2005-09