Aufgaben der FachberaterInnen Medienbildung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Hessen für den Bereich der Fachberatung Medienbildung kein allgemein verbindliches Konzept:
- Zur Zeit wird im HKM an einer allgemeinen Richtlinie zur Bestellung und Tätigkeit von Beraterinnen und Beratern nach § 94 abs. 4 HschG gearbeitetet. Der Entwurf ist noch nicht veröffentlicht.
- In Absprache mit den Dezernenten von 5 Schulämtern, den zuständigen Personen des HKM und des Afl wurden von FB verschiedender Schulformen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme (1.Staffel) ein Aufgaben- und Kompetenzprofil auf der Basis bestehender Konzepte verschiedener schulischer Beratergruppen erarbeitet und einstimmig verabschiedet.
- Diese Profile wurden von den TeilnehmerInnen der zweiten Qualifizierungsstaffel diskutiert und ebenfalls einstimming verabschiedet.
- Der hier vorliegende Stellenausschreibungstext wurde im Auftrag des HKM anlog zu der Ausschreibung der "FachberaterInnen für kulturelle Praxis" erstellt und verschiedenen SSÄ zur Verfügung gestellt.
- Bei einer Sitzung der zuständigen DezernentInnen wurde von seiten des HKM eine Beschreibung der Zielsetzung und der Aufgaben (Text liegt im geschlossenen Bereich) verteilt.
- Eine Aufgabenbeschreibung aus aus den Anfängen der Fachberatung, die zu diesem Zeitpunkt nur für den Bereich der Grundschule bestand.
- Hessisches Schulgesetz § 94,4: BeraterInnen
- Beschreibung der Zielsetzung und der Aufgaben durch das HKM (Text liegt im geschlossenen Bereich)
- Kompetenzprofil Fachberatung Medienbildung (Vereinbarung der SSÄ Mbg,Gi, Fz, Beb, Wi (Info)
- Aufgabenprofil Fachberatung Medienbildung (Vereinbarung der SSÄ Mbg,Gi, Fz, Beb, Wi) (Info)
- Text für eine Stellenausschreibung Fachberatung Medienbildung (Vorschlag) (Info)
- Aufgaben der Fachberater/innen Grundschule -Stand 2004
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Kompetenz-Orientierung