Aufgaben der FachberaterInnen Medienbildung

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Hessen für den Bereich der Fachberatung Medienbildung kein allgemein verbindliches Konzept:

  • Zur Zeit wird im HKM an einer allgemeinen Richtlinie zur Bestellung und Tätigkeit von Beraterinnen und Beratern nach § 94 abs. 4 HschG gearbeitetet. Der Entwurf ist noch nicht veröffentlicht.
  • In Absprache mit den Dezernenten von 5 Schulämtern, den zuständigen Personen des HKM und des Afl wurden von FB verschiedender Schulformen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme (1.Staffel)  ein Aufgaben- und Kompetenzprofil auf der Basis bestehender Konzepte verschiedener schulischer Beratergruppen erarbeitet und einstimmig verabschiedet. 
  • Diese Profile wurden von den TeilnehmerInnen der zweiten Qualifizierungsstaffel diskutiert und ebenfalls einstimming verabschiedet.
  • Der hier vorliegende Stellenausschreibungstext wurde im Auftrag des HKM anlog zu der Ausschreibung der "FachberaterInnen für kulturelle Praxis" erstellt und verschiedenen SSÄ zur Verfügung gestellt.
  • Bei einer Sitzung der zuständigen DezernentInnen wurde von seiten des HKM eine Beschreibung der Zielsetzung und der Aufgaben (Text liegt im geschlossenen Bereich) verteilt.
  • Eine Aufgabenbeschreibung aus aus den Anfängen der Fachberatung, die zu diesem Zeitpunkt nur für den Bereich der Grundschule bestand.