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Datenschutz und schulischer Internetzugang

Bei der Zurverfügungstellung eines Internetzugangs hat die Schule - wie auch jeder kommerzielle Provider - häufig in technischer Hinsicht die Möglichkeit, Nutzungsdaten zu protokollieren (zum Beispiel durch Speicherung der so genannten Log-Files) und durch eine nachträgliche Überprüfung dieser Daten einen Einblick in das Nutzungsverhalten zu erlangen. Die Einrichtung, Speicherung und Auswertung vorhandener Protokolldateien ist aber aus datenschutzrechtlicher Sicht nur in beschränktem Umfang zulässig.