Datenschutz
Eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz von Lernplattformen an Schulen ist die Einhaltung des Datenschutzes, dessen bislang noch unsichere Rechtslage oft zu großer Zurückhaltung seitens der Gremien einer Schule führen, was die Einführung der Lernplattform betrifft. In diesem Teilprojekt begleiten wir die Projektschulen des Projekts „Lernplattformen“ aus Sicht des Datenschutzes. Ziele des ProjektsFormulierung allgemeiner Datenschutzrichtlinien für den Einsatz von Lernplattformen im Unterricht:
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Vorgehen und Umsetzung
In einem ersten Schritt soll zunächst beispielhaft für die Lernplattform Moodle eine entsprechende Dokumentation erarbeitet werden. Dazu sind ggfs. Experten aus anderen Bundesländern in den Prozess mit einzubeziehen. Aus diesen zunächst plattformspezifischen Arbeitsergebnissen wird dann ein allgemeiner Entwurf für eine plattformunabhängige Lösung abgeleitet. Dieser Entwurf ist einem erweiterten Kreis zur weiteren Ausarbeitung bzw. Abstimmung vorzulegen. Dazu sollten gehören
• Vertreter des Hessischen Datenschutzbeauftragten
• Vertreter des Hessischen Kultusministeriums
• Vertreter des Projektteams „Lernplattformen“
• ausgewählte Vertreter engagierter Projektschulen
Nach der Abstimmung dieses Entwurfs sind die kommerziellen Anbieter sowie ein Vertreter der staatlichen Schulämter in die Beschlussfassung einer Abschlussdokumentation zur Abstimmung auf ministerieller Ebene vorgesehen. Dabei ergeht eine Einladung an die im Projekt Lernplattformen vertretenen Anbieter sowie die Datenschutzbeauftragten der staatlichen Schulämter.
Die auf dem beschriebenen Weg abgestimmte Dokumentation wird durch das Projektteam auf dem Weg durch die ministeriellen Gremien begleitet.